Zur Förderung der Mundartdichtung in Prosa veranstaltet der Stelzhamerbund heuer wieder einen Wettbewerb um den Franz-Stelzhamer-Preis für Kurzgeschichten.
Bei Dichterlesungen hört das Publikum zwar sehr gerne Lyrik, es zeigt sich aber immer wieder, wie sehr auch Prosageschichten geschätzt werden, unterhaltsame ebenso wie tiefsinnige, ernste.
Einsendeschluss: 30.Juni 2022.
Würdiger Rahmen für die Preisverleihung wird der Stelzhamerbund-Festabend am Freitag, 23. September beim „Fest der Volkskultur“ in Molln.
Bisherige Gewinner des Franz-Stelzhamer-Preises waren Josef Kettl (2011), Engelbert Lasinger (2013), Joschi Anzinger (2015) und Stella Felder (2019).
Wettbewerbsbedingungen:
- Pro Autor / Autorin dürfen maximal zwei bisher unveröffentlichte Kurzgeschichten in Mundart eingereicht werden. Länge: max. 4000 Anschläge (ohne Leerzeichen) oder ca. zwei DIN-A4-Seiten. Es ist kein Thema vorgegeben.
- Einsendungen bis 30. Juni 2022 an die Emailadresse: mundartpreis@gmail.com (pdf).
Die eingereichten Texte werden für die Juroren ohne Autorennamen ausgedruckt. - Für begründete Ausnahmefälle, wenn keinerlei Möglichkeit besteht, die Texte per Email zu schicken, gilt die früher übliche Vorgangsweise: Brief an Stelzhamerbund, „Franz-Stelzhamer-Preis“, Promenade 33/1, 4020 Linz.
Einzureichen sind in einem Kuvert:
- vier identische Texte (Kopien), versehen mit einem persönlichen Code oder Kennwort, jedoch ohne Namensnennung des Autors / der Autorin
- ein gesonderter, verschlossener Umschlag mit Angaben zur Person des Autors / der Autorin: Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse.
- Jedes Kuvert und jedes Einzelblatt ist mit dem gewählten Code zu versehen.
- Für die drei besten Kurzgeschichten werden Preise im Wert von € 500 für den 1. Rang, € 300 für den 2. Rang und € 150 für den 3. Rang ausgelobt. Diese Preise können bar oder in Sachwerten (z. B. Gutscheine) abgegolten werden.
- Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb wird dem Stelzhamerbund das unbeschränkte Recht zu eventueller Veröffentlichung der eingesandten Geschichten übertragen, in vereinseigenen wie auch externen Print- oder elektronischen Medien. Das begründet jedoch keinen Anspruch auf Veröffentlichung.
- Die Zusammensetzung der dreiköpfigen Jury wird bei der Preisverleihung bekanntgegeben. Gegen die unabhängige Entscheidung der Jury ist kein Einspruch zulässig.